Mutterschaftsrichtlinien

Laut den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sollen

"durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden".

Die Betreuung während der Schwangerschaft umfasst die folgenden Leistungen:

Frauenärztliche Untersuchung:
Die frauenärztliche Untersuchung sollte in ca. vierwöchigem Abstand bis zur 32. Schwangerschaftswoche, danach im zweiwöchigen Abstand bis zur Entbindung durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie diese Termine wahr, denn sie dienen dazu, einen problemlosen Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu gewährleisten.

Zwischen der 9. und 14. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22. Schwangerschaftswoche sowie der 29. und 32. Schwangerschaftswoche ist im Regelfall jeweils eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Mittels dieser Ultraschalluntersuchungen können in den meisten Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig entdeckt und gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie eingeleitet werden.

Blutgruppenbestimmung:
Zu Beginn der Schwangerschaft sollte (falls noch nicht bekannt) die Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor sowie ein Antikörpersuchtest durchgeführt werden, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind rechtzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wird, erhalten Sie in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper gegen das kindliche Rhesusantigen enthält (Anti-D). Damit wird einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorgebeugt.

Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasserspiegelung (Amniozentese) notwendig sein oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen Zeitpunkt. Durch diese Spritze wird Ihr Antikörpersuchtest positiv, doch zeigt dies lediglich die Wirkung der Spritze an und bedeutet keine Gefahr für Ihr Kind.

Infektionsverhütung
Zu Beginn der Schwangerschaft wird über eine weitere Blutuntersuchung festgestellt, ob Sie gegen eine Infektion mit dem Rötelnvirus immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Außerdem wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen, und auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft negativ beeinflussen kann.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche werden Sie durch eine weitere Blutentnahme auf eine mögliche bestehende Infektion mit Hepatitis B getestet. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist. Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Test zum Ausschluss einer Lues (Syphilis).

 

Dr. med. Philipp Hederich
Dr. med. Ellen Soukup (angestellte Ärztin)

 

Praxis für Frauenheilkunde

Dr. med. Philipp Hederich
Rosa-Bavarese-Str.1
80639 München

 

Tel.: 089-820 860 77

Fax.: 089-820 860 79

 

  Öffnungszeiten:

 

Mo

  

  8.00 

 

-

 

15.00 Uhr    

Di

  8.00

14.00

-

-

12.00 Uhr

19.00 Uhr (Privat)

Mi

  8.00

-

15.30 Uhr

Do

10.00

-

18.30 Uhr

Fr

  8.00

-

14.00 Uhr

Wir unterstützen:

Druckversion | Sitemap
© Frauenarztpraxis Dr. med. Philipp Hederich